Novellierung der Fahrprüfungsverordnung – neue Klassen‑spezifische Inhalte und Übergangsfristen
Verordnung vom 08.03.2004Zusammenfassung
Die Verordnung 115/2004 ändert die Fahrprüfungsverordnung: Sie aktualisiert Verweise, ergänzt klassenspezifische Prüfungsinhalte und legt neue Abläufe sowie Übergangsfristen für Prüfungsfahrzeuge fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/8/2004XXII
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2005
- Der Verweis in § 3 Abs. 6 wird von „§ 15 Abs. 1 Z 2“ auf „§ 15 Abs. 1 Z 3“ geändert.
- In § 4 Z 7 wird das Wort „Gefahren“ gestrichen.
- In § 4 Z 9 wird die Formulierung zu „Fahrgeschwindigkeit und Fahren auf Sicht“ geändert.
- Die §§ 5‑7 erhalten neue Inhalte, die die klassenspezifischen Fragen für die Führerscheinklassen A, B, C, D, E und F detailliert festlegen.
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