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Automatisierte Abwicklung finanzieller Leistungen im AMS
Verordnung vom 10.03.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung führt ein automatisiertes, elektronisches Verfahren für finanzielle Leistungen im Arbeitsmarktservice ein und legt strenge Sicherheits- sowie Kontrollvorgaben fest.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/10/2004XXII
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Ein automatisiertes, elektronisches Verfahren wird für alle finanziellen Leistungen des AMS eingeführt.
  • Verfügungen können direkt von den AMS‑Geschäftsstellen elektronisch an die zentrale Datenverarbeitung übermittelt werden, ohne Zwischenschritt eines ausführenden Organs.
  • Sicherheitsvorgaben verlangen das Vier‑augen‑Prinzip bei Freigabe, eine Supervisor‑Kontrolle (Drei‑Auge‑Prinzip) und das Sechs‑augen‑Prinzip für höhere Beträge.
  • Alle Geschäftsstellen führen nachträglich stichprobenartige Kontrollen durch, um die korrekte Abwicklung sicherzustellen.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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