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3. Änderung der Kulturpflanzenflächenzahlungsverordnung 2000 – Erweiterung von Förderungen & neue Reporting‑Pflichten
Verordnung vom 11.03.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die förderfähigen Kulturen, führt neue Nachweis‑ und Dokumentationspflichten ein und regelt die Nutzung stillgelegter Flächen für nachwachsende Rohstoffe und Biogaserzeugung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/11/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die förderfähigen Kulturen um Hartweizen‑Flächen, Stärkekartoffeln und Schalenfrüchte.
  • Bei Anträgen für Hartweizenzuschläge und Qualitätsprämien muss ein Nachweis über den Bezug von zertifiziertem Saatgut beigefügt werden.
  • Stillgelegte Flächen dürfen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe und Energiepflanzen genutzt werden, sofern die Betreiber die Flächen pflegen und melden.
  • Betriebe, die nachwachsende Rohstoffe oder Energiepflanzen verwenden, müssen monatlich eine gesonderte Lager‑ und Bestandsbuchhaltung führen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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