<!--[0-->Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionskaufmann/-frau (2004)<!--]-->
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionskaufmann/-frau (2004)
Verordnung vom 16.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für Speditionskaufleute fest, definiert ein umfassendes Berufsprofil mit 15 Tätigkeitsbereichen und regelt Übergangsbestimmungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Speditionskaufmann/Speditionskauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Das Berufsprofil definiert 15 zentrale Tätigkeitsbereiche, darunter Transport‑ und Lagerleistungen, Kalkulation, EDV‑Anwendungen, Kundenbetreuung und Qualitätsmanagement.
  • Das Berufsbild legt fest, welche Kenntnisse in den drei Lehrjahren vermittelt werden – von betrieblicher Organisation über Arbeitssicherheit bis hin zu Kommunikation und Rechnungswesen.
  • Die Verordnung trat am 1. Jänner 2004 in Kraft.
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.