<!--[0-->Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im österreichischen Wintertourismus (2004)<!--]-->
Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im österreichischen Wintertourismus (2004)
Verordnung vom 31.03.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus bis zu 26 Wochen, jedoch nicht über den 30. April 2004 hinaus, und gilt nur für Unternehmen in Gletscherregionen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/31/2004XXII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

In Kraft ab 31.03.2004 Außer Kraft ab 30.04.2004
  • Die Verordnung erlaubt die Verlängerung von Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer im Wintertourismus bis zu einer Gesamtdauer von 26 Wochen, jedoch höchstens bis zum 30. April 2004.
  • Gilt nur für Bewilligungen, die auf Grundlage der früheren Verordnungen (BGBl. II Nr. 516/2003 und 533/2003) an Unternehmen in Gletscherregionen erteilt wurden.
  • Bewilligungen, die bereits vor dem 30. April 2004 über diesen Termin hinaus erteilt wurden, bleiben von dieser Regelung unberührt.
  • Die Verordnung verliert am 30. April 2004 ihre Gültigkeit und tritt damit außer Kraft.
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.