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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Versicherungskaufmann/-frau
Verordnung vom 16.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau drei Jahre dauert, ein genau definiertes Berufprofil sowie detaillierte Lerninhalte pro Lehrjahr enthält und am 1. Jänner 2004 in Kraft trat.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Ausbildungsdauer für den Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau beträgt drei Jahre.
  • Das Berufprofil definiert neun Kernaufgaben, darunter Kundenberatung, Mahnung und Inkasso, Schadenaufnahme, Polizzenerstellung, Offertenbearbeitung, Reklamationsbearbeitung, administrative Tätigkeiten, Buchführung und Datenpflege.
  • Im ersten Lehrjahr erlernt der Lehrling Grundlagen des Betriebs, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, EDV-Grundlagen und die betrieblichen Abläufe.
  • Im zweiten Lehrjahr liegt der Schwerpunkt auf Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV-Anwendungen, einschließlich Dateimanagement und statistischer Auswertungen.
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Bartenstein Martin, Dr.

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Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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