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Anpassung der Entgeltsätze und Inkraftsetzung (Verordnung 158/2004)
Verordnung vom 07.04.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 158/2004 erhöht in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a den Betrag auf 176,4 € und in lit. b auf 217,2 €. Zusätzlich wird ein neuer Absatz zu § 21 eingefügt, der das Inkrafttreten zum 1. April 2004 festlegt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/7/2004XXII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Betrag in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a wird von 174 € auf 176,4 € erhöht.
  • Der Betrag in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. b wird von 214,8 € auf 217,2 € erhöht.
  • Ein neuer Absatz (10) wird zu § 21 hinzugefügt und legt fest, dass die geänderten Beträge am 1. April 2004 in Kraft treten.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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