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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Verwaltungsassistent/in (2004)
Verordnung vom 16.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Verwaltungsassistenten fest, definiert das Berufsprofil mit zehn Kernaufgaben und regelt Inkrafttreten sowie Übergangsbestimmungen für bestehende Lehrlinge.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Berufsbildung
Öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin ist mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
  • Auszubildende sollen nach Abschluss der Ausbildung zehn zentrale Tätigkeiten selbstständig und eigenverantwortlich ausführen können, darunter Postbearbeitung, Dokumentenerstellung, Beschaffung, Zahlungsverkehr, Buchführung, Terminorganisation, Kundenbetreuung und Arbeit mit IT‑Systemen.
  • Die Ausbildungsinhalte sind nach den drei Lehrjahren strukturiert und umfassen Kenntnisse zu Betriebsorganisation, Verwaltung, Kommunikation, EDV, Beschaffung, Rechnungswesen sowie spezielle Kenntnisse für die öffentliche Verwaltung.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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