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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buchhaltung (2004)
Verordnung vom 16.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die einheitlichen Ausbildungsregeln für den dreijährigen Lehrberuf Buchhaltung fest und definiert das Berufsprofil sowie Übergangsbestimmungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf Buchhaltung wird eingeführt, der eine dreijährige Ausbildungsdauer hat.
  • Das Berufsprofil umfasst zehn zentrale Aufgaben, von der Datenerfassung bis zur Lohn- und Gehaltsverrechnung.
  • Die Ausbildungsinhalte sind nach den drei Lehrjahren strukturiert und umfassen betriebliche Grundlagen, Verwaltung, Kommunikation, EDV, Beschaffung, Rechnungswesen und Buchhaltung.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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