Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung 2004 – Zuständigkeiten im Finanzressort
Verordnung vom 21.04.2004Zusammenfassung
Die Verordnung definiert, welche Dienststellen des Finanzministeriums für dienstrechtliche Belange zuständig sind und legt deren Inkrafttreten auf den 1. Mai 2004 fest.Bundesministerium für Finanzen4/21/2004XXII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienststellen des Finanzministeriums für dienstrechtliche Angelegenheiten zuständig sind.
- Zu den genannten Dienststellen gehören Finanzämter, Zollämter, die Bundesfinanzakademie, mehrere Großbetriebsprüfungen, der Unabhängige Finanzsenat, die Finanzprokuratur, das Bundespensionsamt, das Amt der Münze Österreich, das Österreichische Postsparkassenamt sowie die Salinen‑Aktiengesellschaft.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.
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