Zusammenfassung
Die 178. Verordnung legt einen Lohnzuschlag für Bauarbeiter in der Winterfeiertagsregelung fest, der das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns beträgt und vom 29. März 2004 bis Ende November 2004 gilt.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/22/2004XXII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Der Zuschlag zum Lohn beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
- Der Zuschlag wird für jede Anwartschaftswoche gewährt.
- Die Verordnung tritt am 29. März 2004 in Kraft.
- Der Zuschlag gilt für die Zeiträume von April bis November 2004, jeweils ab der Kalenderwoche, in die der erste Tag des Monats fällt, und für alle folgenden vollen Wochen des Monats.
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