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Novellierung der Pflanzenschutzverordnung (Verordnung 179/2004)
Verordnung vom 22.04.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 179/2004 ändert die Pflanzenschutzverordnung, indem sie die Anhänge I‑V neu ordnet und an aktuelle EU‑Richtlinien anpasst; das Inkrafttreten erfolgt am 21. April 2004.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/22/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Anhang I Teil A wird mit einer Liste von Schadorganismen ergänzt, deren Einschleppung in die EU verboten ist.
  • Im Anhang I Teil B und II Teil A/B werden neue Verbote für Schadorganismen in bestimmten Schutzgebieten festgelegt.
  • Ein neuer Absatz (10) legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 21. April 2004 fest.
  • Der Text verweist künftig auf die EU‑Richtlinien 2004/31/EG und 2004/32/EG, um die Anhänge zu aktualisieren.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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