Novelle der ÖBB‑Ü‑VO: Finanzielle Anpassungen und Zeilenkorrekturen (2004)
Verordnung vom 06.05.2004Zusammenfassung
Die 8. ÖBB‑Ü‑VO‑Novelle von 2004 korrigiert Finanzbeträge und Zeilenbezeichnungen in vier ÖBB‑Verordnungen, um aktuelle Kosten und Projektlisten zu aktualisieren.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/6/2004XXII
Verkehr
Infrastruktur
Schwerpunkte
- Der Betrag im ersten Satz des § 3 der 3. ÖBB‑Ü‑VO wird von 927,306 Mio. € auf 931,895 Mio. € erhöht.
- Unter dem Titel „Vorhaben und Programme mit Netzbezug“ wird der Betrag von 298,787 Mio. € auf 303,376 Mio. € korrigiert; die Zeile für die Verstärkung der Übertragungsleitung Feldkirch‑Rüthi erhält die Kennzeichnung (2).
- In der 5. ÖBB‑Ü‑VO wird im ersten Satz des § 2 der Betrag von 611,148 Mio. € auf 610,061 Mio. € reduziert.
- Der Betrag im ersten Satz des § 3 der 6. ÖBB‑Ü‑VO wird von 886,185 Mio. € auf 882,250 Mio. € gesenkt; die Zeile für die Erweiterung des Zentralstellwerks in Attnang‑Puchheim erhält das Stichwort (2).
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