Verlängerung der Eintrittsfrist für die Mikrotechnik‑Ausbildung bis 31. Dezember 2004
Verordnung vom 19.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. Jänner 2004 verlängert die Frist zum Eintritt in die Mikrotechnik‑Ausbildung bis zum 31. Dezember 2004.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/19/2004XXII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 19.01.2004 Außer Kraft ab 31.12.2004
- Die Möglichkeit, in die Ausbildung zum Lehrberuf Mikrotechnik einzutreten, wird bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.
- Die Änderung basiert auf den §§ 7 und 8 des Berufsausbildungsgesetzes.
- Die Anpassung wird im Rahmen der bereits bestehenden Mikrotechnik‑Ausbildungsordnung (BGBl. II Nr. 340/1999, Fassung der Überleitungsverordnung BGBl. II Nr. 502/2002) vorgenommen.
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