Gebührenverordnung für Mobilfunk – Frequenzzuteilungs‑ und Nutzungsgebühren
Verordnung vom 12.05.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Gebühren Mobilfunk‑ und private GSM‑Betreiber für die Zuteilung und Nutzung von Funkfrequenzen zu entrichten haben und wann diese Zahlungen fällig werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2004XXII
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Alle Betreiber müssen für jede durch das Telekommunikationsgesetz verliehene Lizenz oder behördliche Handlung die in den §§ 6 und 7 festgelegten Gebühren zahlen.
- Die Zahlungspflicht beginnt mit dem rechtskräftigen Erlass der Lizenz bzw. der Durchführung der Amtshandlung; Gebühren sind monatlich/anteilig für den jeweiligen Kalendermonat zu zahlen, wobei ein begonnener Monat komplett zu entrichten ist.
- Wiederkehrende Jahresgebühren bis zu 72,67 € dürfen in einer Einmalzahlung eingezogen werden.
- Frequenzzuteilungsgebühren betragen je nach Einsatzgebiet: 197 € für lokale Gebiete (bis 500.000 Einwohner), 982 € für bundesweite Gebiete und 589 € für sonstige Gebiete, jeweils pro angefangene 25 kHz.
Dokumente (PDFs)
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