Zusammenfassung
Die Verordnung führt den neuen Lehrberuf Tischlereitechnik mit einer vierjährigen Ausbildung ein, gliedert ihn in die Schwerpunkte Produktion und Planung und regelt detailliert die Prüfungsanforderungen sowie die Verhältniszahlen für Lehrlinge im Betrieb.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/19/2004XXII
Ausbildung
Berufsausbildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2004 Außer Kraft ab 30.06.2013
- Der Lehrberuf Tischlereitechnik wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingeführt; der Einstieg ist bis zum 30. Juni 2009 möglich.
- Der Beruf wird in die beiden Schwerpunkte Produktion und Planung aufgeteilt, die jeweils eigene Lernziele und Tätigkeitsbereiche haben.
- Im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sollen die Lernenden Fähigkeiten wie das Lesen technischer Unterlagen, die Planung von Arbeitsabläufen und die sichere Bedienung von Maschinen erwerben.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem praktischen Teil A (Prüfarbeit und Fachgespräch) und einem optionalen schriftlichen Teil B sowie einer theoretischen Prüfung.
Dokumente (PDFs)
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