Zusammenfassung
Die Massengutschiff‑Verordnung regelt das sichere Be‑ und Entladen von Massengutschiffen unter österreichischer Flagge, die EU‑Häfen anlaufen. Sie legt fest, dass der Kapitän alle relevanten Ladungsdaten melden, einen Ladeplan erstellen und Sicherheitsprüfungen durchführen muss.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/24/2004XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Massengutschiffe unter österreichischer Flagge, die EU‑Häfen anlaufen.
- Sie definiert drei Schiffstypen (Eindecker‑Massengutschiff, Erzfrachtschiff, kombiniertes Tank‑Massengutschiff) und erklärt den Begriff "Trockenmassengut".
- Der Kapitän ist für die Sicherheit beim Be‑ und Entladen des Schiffs verantwortlich.
- Vor Ankunft muss der Kapitän der Umschlagsanlage alle erforderlichen Informationen (z. B. Staufaktor, Feuchtigkeitsgehalt) gemäß Anhang III der EU‑Richtlinie 2001/96/EG übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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