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Verordnung über das sichere Be‑ und Entladen von Massengutschiffen
Verordnung vom 24.05.2004

Zusammenfassung

Die Massengutschiff‑Verordnung regelt das sichere Be‑ und Entladen von Massengutschiffen unter österreichischer Flagge, die EU‑Häfen anlaufen. Sie legt fest, dass der Kapitän alle relevanten Ladungsdaten melden, einen Ladeplan erstellen und Sicherheitsprüfungen durchführen muss.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/24/2004XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Massengutschiffe unter österreichischer Flagge, die EU‑Häfen anlaufen.
  • Sie definiert drei Schiffstypen (Eindecker‑Massengutschiff, Erzfrachtschiff, kombiniertes Tank‑Massengutschiff) und erklärt den Begriff "Trockenmassengut".
  • Der Kapitän ist für die Sicherheit beim Be‑ und Entladen des Schiffs verantwortlich.
  • Vor Ankunft muss der Kapitän der Umschlagsanlage alle erforderlichen Informationen (z. B. Staufaktor, Feuchtigkeitsgehalt) gemäß Anhang III der EU‑Richtlinie 2001/96/EG übermitteln.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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