Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsakademie des Innenministeriums, legt fest, welche Bildungsangebote sie erteilen darf, definiert Teilnehmer‑Limits und Kosten für externe Teilnehmende sowie die Inkrafttretung am 1. Juni 2004.Bundesministerium für Inneres5/25/2004XXII
öffentlicher Dienst
Ausbildungsbeihilfe
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Sicherheitsakademie ist für die Grundausbildung und die Ausbildung von Lehr‑ und Führungskräften aller Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres zuständig.
- Sie darf Bildungsangebote erstellen, anbieten und durchführen, solange diese im Zusammenhang mit ihren Kernaufgaben stehen; dabei muss die Zielgruppe angegeben werden.
- Die Durchführung von Bildungsangeboten ist in den Bereichen Strahlenschutz, Trainer‑Multiplikatoren‑Fortbildungen und angewandte Psychologie ausschließlich der Sicherheitsakademie vorbehalten.
- Die Akademie legt für jedes Angebot eine maximale Teilnehmerzahl fest; bei Überschreitung wird Vorrang an bereits in Führungspositionen tätige Personen sowie an Maßnahmen zur Frauenförderung vergeben.
Dokumente (PDFs)
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