<!--[0-->Bestimmung des Straßenverlaufs der A2 Süd Autobahn – Anschlussstelle Kottingbrunn<!--]-->
Bestimmung des Straßenverlaufs der A2 Süd Autobahn – Anschlussstelle Kottingbrunn
Verordnung vom 03.06.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den genauen Verlauf der neuen Anschlussstelle Kottingbrunn an der A2 Süd Autobahn fest, definiert den Streckenabschnitt zwischen km 26,802 und 27,727 und verbindet ihn mit der Landesstraße 151.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/3/2004XXII
Verkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 03.06.2004
  • Die Verordnung basiert auf § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, das die Festlegung von Straßenverläufen erlaubt.
  • Für den festgelegten Straßenabschnitt findet § 15 des Bundesstraßengesetzes Anwendung.
  • Die Anschlussstelle wird zwischen km 26,802 und km 27,727 der A2 Süd Autobahn gebaut und verbindet die Autobahn über Rampen mit der Landesstraße 151.
  • Der Verordnungsplan (Planzeichen A2/85‑01, Maßstab 1:1000) sowie weitere Unterlagen sind beim Bundesministerium für Verkehr, bei der Niederösterreichischen Landesregierung und in der Marktgemeinde Kottingbrunn zur öffentlichen Einsicht verfügbar.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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