Zusammenfassung
Die Verordnung 2004 modernisiert die Formblätter und Begleitpapiere für Weinbetriebe, erweitert den Geltungsbereich und führt neue jährliche Meldepflichten ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/11/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 11.06.2004
- Die Formulierung in § 1 Abs. 1 wird geändert, sodass künftig von den „Formblättern für die Begleitpapiere“ die Rede ist, die vom Bundesministerium herausgegeben werden.
- Der Anwendungsbereich wird erweitert: Alle Weinbaubetriebe mit mindestens 500 m² Rebfläche und alle Weinhandelsbetriebe, die Behälter ab 60 Liter nutzen, fallen nun unter die Verordnung.
- Alle Formblätter müssen nach dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden; außerdem wird die Pflicht zur Eingabe von Betriebsdaten in das Betriebskataster festgeschrieben.
- Für die jährliche Erntemeldung zum 30. November ist das vom Ministerium bereitgestellte Formblatt zu benutzen; auch leere (Leermeldungen) müssen abgegeben werden.
Dokumente (PDFs)
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