Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Ausbildung im Lehrberuf Anlagenelektrik: vierjährige Lehrzeit, detaillierte Kompetenzanforderungen und Prüfungsmodalitäten inklusive Zwischen‑ und Abschlussprüfung.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Die Ausbildung im Lehrberuf Anlagenelektrik wird mit einer vierjährigen Lehrzeit festgelegt.
- Der Lehrling soll nach Abschluss der Lehre zahlreiche technische Tätigkeiten selbstständig ausführen können, darunter das Lesen technischer Unterlagen, das Planen von Arbeitsabläufen, die Anwendung von Messgeräten und das Programmieren von Steuerungen.
- Die im Berufsprofil genannten Kompetenzen werden durch mindestens 120 Stunden fachtheoretische Ausbildung im Betrieb unterstützt; diese Stunden müssen dokumentiert werden.
- Nach dem zweiten Lehrjahr kann eine Zwischenprüfung abgelegt werden, die aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung besteht.
Dokumente (PDFs)
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