Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2003/2004 fest, wie viel Flachs‑ und Hanffasern pro Hektar in Österreich maximal erzeugt werden dürfen: 900 kg für lange Flachsfasern, 1 500 kg für kurze Flachsfasern und 2 000 kg für Hanffasern.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/19/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2003 Außer Kraft ab 31.08.2004
- Die Verordnung beruht auf dem Marktordnungsgesetz (MOG) und gibt der Regierung die rechtliche Grundlage, die Einheitsmenge für Flachs‑ und Hanffasern festzulegen.
- Die Festlegung der Mengen orientiert sich an den EU‑Vorschriften, die einheitliche Marktbedingungen für Flachs‑ und Hanffasern sicherstellen.
- Für das Wirtschaftsjahr 2003/2004 gilt: lange Flachsfasern bis zu 900 kg/ha, kurze Flachsfasern bis zu 1 500 kg/ha und Hanffasern bis zu 2 000 kg/ha.
- Die Vorgaben gelten für alle landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich, die Flachs‑ oder Hanffasern produzieren.
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