Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Katholischen Sozialakademie, ihren Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und den Absolvent*innen spezielle Titel zu verleihen. Gültig vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/16/2004XXII
Bildung
Schwerpunkte
- Die Katholische Sozialakademie darf den Lehrgang „Wirtschaft‑Politik‑Zivilgesellschaft. Entwicklungsraum sozialer Verantwortung“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Der/die wissenschaftliche Leiter*in kann den Absolvent*innen die Titel „Akademische Entwicklerin sozialer Verantwortung“ bzw. „Akademischer Entwickler sozialer Verantwortung“ verleihen.
- Die Verordnung stützt sich rechtlich auf § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 sowie §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 2 des Universitäts‑Studiengesetzes.
- Das Inkrafttreten ist der 1. Juli 2004, das Außerkraftsetzen das 31. Dezember 2010.
Dokumente (PDFs)
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