Zusammenfassung
Die Verordnung 255/2004 ändert die österreichische Arzneitaxe, indem sie neue Preisansätze für Arzneimittel und Behältnisse festlegt, wirksam ab dem 1. Juli 2004.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/18/2004XXII
Apotheke
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung nutzt § 7 des Apothekengesetzes, um einen neuen Absatz 26 an § 11 Abs. 25 der Arzneitaxe anzuhängen.
- Der neue Absatz 26 legt fest, dass die überarbeitete Anlage B ab dem 1. Juli 2004 in Kraft tritt.
- In der neuen Anlage B werden für zahlreiche Arzneimittel neue Preisansätze pro Gramm bzw. pro Stück festgelegt.
- Die Anlage B enthält zudem Preislisten für verschiedene Glas‑ und Kunststoffgefäße, die in Apotheken verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
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