<!--[0-->Änderung der Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates (2004)<!--]-->
Änderung der Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates (2004)
Verordnung vom 24.06.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 260/2004 ändert die Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates: Fristen werden verkürzt, neue Konflikt‑ und Geheimhaltungspflichten eingeführt, elektronische Beschlussfassung erlaubt und die Struktur, Aufgaben, Besetzung sowie Vergütung von Menschenrechtskommissionen festgelegt.
Bundesministerium für Inneres6/24/2004XXII
Menschenrechte
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Frist von zwei Wochen wird in allen betroffenen Vorgängen auf zehn Tage verkürzt.
  • Ein neuer Absatz legt fest, dass Mitglieder des Beirates bei bestimmten Interessenkonflikten von Abstimmungen und Funktionsausübung ausgeschlossen werden müssen.
  • Beschlüsse, die keiner vorherigen Beratung bedürfen, können schriftlich oder elektronisch gefasst werden und müssen einstimmig sein.
  • Die Aufgaben der Kommissionen werden definiert: Sie prüfen die Anhaltung von Menschen an Sicherheitsbehörden und die Ausübung von Zwangsgewalt.
Image of politician Strasser Ernst, Dr.

Strasser Ernst, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Inneres
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.