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Änderung der Studienförderungsregeln für die Private Universität für Medizinische Informatik und Technik (Tirol) – 2004
Verordnung vom 19.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 19. Jänner 2004 ändert die Studienförderungsregeln an der Privaten Universität für Medizinische Informatik und Technik in Tirol: Sie legt neue Förderungszeiträume fest und bestimmt, dass die Änderungen nur für Anträge ab dem Studienjahr 2003/04 gelten.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/19/2004XXII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 19.01.2004
  • In § 2 werden die Absätze 2, 3 und 4 neu nummeriert und Absatz 2 enthält nun die Höchstdauer der Studienförderung für Bachelor‑, Master‑ und Doktoratsstudiengänge im Fach Gesundheitswissenschaften.
  • Der bisherige § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und ein neuer Absatz 2 wird eingefügt, der regelt, dass die geänderten Bestimmungen nur für Anträge ab dem Studienjahr 2003/04 gelten.
  • Die neue Formulierung in § 2 Abs. 2 legt fest, dass Studienunterstützungen für das Bachelorstudium höchstens dreieinhalb Jahre, für das Master‑ und Doktoratsstudium höchstens zweieinhalb Jahre gewährt werden.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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