Verpflichtende Datenmeldung von Universitäten für Bildungsstatistik (BidokVUni)
Verordnung vom 19.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle österreichischen Universitäten und die Donau‑Universität Krems regelmäßig Personal‑ und Raumdaten an das Bundesministerium melden müssen, um eine einheitliche Bildungsstatistik zu ermöglichen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/19/2004XXII
Statistik
Schwerpunkte
In Kraft ab 19.01.2004
- Die Verordnung gilt für alle Universitäten sowie die Donau‑Universität Krems.
- Universitäten müssen zweimal jährlich (15. April, 15. Oktober) innerhalb von zwei Wochen Personal‑daten nach einem festgelegten Datenformat melden.
- Die Donau‑Universität Krems meldet ihre Personal‑daten bis spätestens 31. Oktober, während alle Universitäten bis zum 15. November Raum‑ und Ausstattungsdaten übermitteln müssen.
- Die übermittelten Daten werden an die Bundesanstalt Statistik Österreich weitergeleitet und dienen der Bildungsstatistik sowie der Ermittlung von Personalaufwand, Einnahmen und Ausgaben.
Dokumente (PDFs)
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