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Bundesbetreuungsverordnung 2004 – Versorgung von Asylsuchenden
Verordnung vom 30.07.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Grundversorgung von Asylsuchenden, legt Höchstkostensätze für Unterkunft und Verpflegung fest und definiert besondere Vorgaben für unbegleitete Minderjährige sowie Kostenbeteiligungen bei Erwerbstätigkeit.
Bundesministerium für Inneres7/30/2004XXII
Flüchtling
Einwanderung
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Hilfsbedürftige Asylsuchende erhalten Grundversorgung nach Art. 6 und 7 der Grundversorgungsvereinbarung.
  • Für Unterbringung in nicht‑bundeseigenen Einrichtungen dürfen maximal 17 € pro Tag und Person für Unterkunft und Verpflegung (inkl. Heizkosten, Steuern) gezahlt werden.
  • Bei der Unterbringung werden individuelle Bedürfnisse, ethnische Herkunft, Familienbindungen und die Situation alleinstehender Frauen berücksichtigt.
  • Unbegleitete minderjährige Asylsuchende werden nach Anhörung der Jugendwohlfahrtsbehörde alters- und entwicklungsgerecht untergebracht.
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Strasser Ernst, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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