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Verteilung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2003/2004
Verordnung vom 13.08.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für das Studienjahr 2003/2004 insgesamt rund 5 Millionen Euro an Leistungsstipendien ausgezahlt werden. Die Mittel werden proportional zu den Absolventenzahlen der einzelnen Hochschulen verteilt und die vorherige Regelung für das Vorjahr wird aufgehoben.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/13/2004XXII
Bildung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der gesamte Finanzierungsrahmen für Leistungsstipendien im Studienjahr 2003/2004 beträgt 5 064 674,31 Euro.
  • Die Mittel werden an Universitäten, Fachhochschulen und weitere Lehranstalten verteilt, wobei die Höhe der Zuweisung nach der Zahl der im Vorjahr erreichten Studienabschlüsse bzw. erwarteten Abschlüsse berechnet wird.
  • Die vorherige Verordnung für das Studienjahr 2002/2003 wird aufgehoben.
  • Die Aufteilung der Mittel erfolgt detailliert nach einzelnen Hochschulen (z. B. Universität Wien: 933 835,20 €, Technische Universität Wien: 250 718,40 € usw.) und nach einzelnen Fachhochschul-Studiengängen mit jeweiligen Beträgen.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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