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Einheitliche Betriebsprämie für österreichische Landwirte
Verordnung vom 26.08.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die einheitliche Auszahlung einer Betriebsprämie an landwirtschaftliche Betriebe, definiert die Berechnungsgrundlage, Härte‑ und Sonderfälle sowie das Antrags- und Zahlungs­verfahren bis Ende 2005.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/26/2004XXII
Umwelt
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung setzt die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in österreichisches Recht um und definiert damit den rechtlichen Rahmen für die Betriebsprämie.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung und Kontrolle der Prämienvergabe zuständig; Anträge gehen an die örtliche Landwirtschaftskammer.
  • Der Referenzbetrag, auf dessen Basis die Prämie berechnet wird, setzt sich aus den in den Jahren 2000‑2002 erhaltenen Flächen‑ und Ertragsbeihilfen zusammen.
  • Härtefälle (z. B. Hagel, Berufsunfähigkeit) ermöglichen eine Prämienzahlung, selbst wenn die regulären Berechnungsgrundlagen nicht erfüllt sind.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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