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Erweiterung der BHZÜV für EU‑Bürger im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich
Verordnung vom 10.09.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 352/2004 ergänzt die Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung. Sie erlaubt EU‑Bürgern im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich, wenn ihr Gehalt mindestens 40 % der Höchstbeitragsgrundlage beträgt, in die Höchstzahlenüberziehung einbezogen zu werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/10/2004XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Ausländerbeschäftigung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die BHZÜV um eine Regelung für EU‑Bürger, die im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich arbeiten.
  • Sie legt fest, dass diese Beschäftigten mindestens 40 % der Höchstbeitragsgrundlage verdienen müssen, um in die Höchstzahlenüberziehung einbezogen zu werden.
  • Die Lohnschwelle soll sicherstellen, dass nur gut bezahlte Arbeitsplätze in den Ausgleich einfließen und Sozialversicherungsbeiträge gedeckt sind.
  • Durch die Regelung wird es Arbeitgebern erleichtert, qualifizierte EU‑Fachkräfte im Pflegesektor zu beschäftigen.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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