Erweiterung der BHZÜV für EU‑Bürger im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich
Verordnung vom 10.09.2004Zusammenfassung
Die Verordnung 352/2004 ergänzt die Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung. Sie erlaubt EU‑Bürgern im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich, wenn ihr Gehalt mindestens 40 % der Höchstbeitragsgrundlage beträgt, in die Höchstzahlenüberziehung einbezogen zu werden.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/10/2004XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Ausländerbeschäftigung
Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die BHZÜV um eine Regelung für EU‑Bürger, die im Gesundheits‑ und Krankenpflegebereich arbeiten.
- Sie legt fest, dass diese Beschäftigten mindestens 40 % der Höchstbeitragsgrundlage verdienen müssen, um in die Höchstzahlenüberziehung einbezogen zu werden.
- Die Lohnschwelle soll sicherstellen, dass nur gut bezahlte Arbeitsplätze in den Ausgleich einfließen und Sozialversicherungsbeiträge gedeckt sind.
- Durch die Regelung wird es Arbeitgebern erleichtert, qualifizierte EU‑Fachkräfte im Pflegesektor zu beschäftigen.
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