Ergänzung der Ertragswerte für Energiepflanzen und nachwachsende Rohstoffe (2004)
Verordnung vom 24.09.2004Zusammenfassung
Die Verordnung 369/2004 ergänzt die Ertragsregelung für das Jahr 2004 um neue Abschnitte, die repräsentative Erträge für Sonnenblumen, Mais und diverse Energiepflanzen je Region festlegen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/24/2004XXII
Umwelt
Energie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt einen neuen § 3 ein, in dem die repräsentativen Erträge für Sonnenblumen als nachwachsende Rohstoffe je Bundesland bzw. politischer Bezirk festgelegt werden.
- Für Sonnenblumen werden Ertragswerte zwischen 1 800 kg/ha (Burgenland) und 2 200 kg/ha (Oberösterreich) festgelegt.
- Der neue § 3 definiert zudem die Erträge für Körnermais als nachwachsende Rohstoffe, wobei Werte zwischen 7 000 kg/ha (Burgenland) und 8 500 kg/ha (Kärnten) gelten.
- Ein neuer § 4 wird eingefügt, der die repräsentativen Erträge für verschiedene Energiepflanzen (z. B. Ackerbohne, Buchweizen, Corn‑Cob‑Mix, Erbsen‑Getreide‑Gemenge, Kleegras usw.) festlegt.
Dokumente (PDFs)
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