<!--[0-->Einrichtung des Master‑Grades „Master of Science (Nachhaltiges Energiemanagement)“ an der Donau‑Universität Krems<!--]-->
Einrichtung des Master‑Grades „Master of Science (Nachhaltiges Energiemanagement)“ an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 04.10.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 legt fest, dass die Donau‑Universität Krems ihren Absolvent*innen des Lehrgangs Nachhaltiges Energiemanagement den akademischen Grad Master of Science (Nachhaltiges Energiemanagement) verleihen darf. Inkrafttreten war der 1. November 2004.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/4/2004XXII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft den neuen akademischen Grad „Master of Science (Nachhaltiges Energiemanagement)“, abgekürzt MSc, für Absolvent*innen des Lehrgangs Nachhaltiges Energiemanagement.
  • Der Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems ist befugt, den Grad an die jeweiligen Absolvent*innen zu verleihen.
  • Die Verordnung trat am 1. November 2004 in Kraft.
  • Die Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 4 des DUK‑Gesetzes, das die Errichtung und Befugnisse der Donau‑Universität Krems regelt.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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