Zusammenfassung
Die Verordnung 387/2004 ändert die Richtlinien zur Berechnung finanzieller Auswirkungen neuer Rechtsakte, indem sie neue Kostenpositionen einführt, Aufwandsentschädigungen streicht, Dienstgeberbeiträge erhöht und einheitliche Pauschalsätze für Pensionsvorsorge und Abfertigungen festlegt.Bundesministerium für Finanzen10/8/2004XXII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Ein neuer Unterpunkt (2.3.2) wird eingeführt, der festlegt, dass die Ergebnisse einer Kostenrechnung bei der Darstellung von Kostenaussagen verwendet werden müssen.
- Der Teilstrich „Aufwandsentschädigungen“ wird aus der genannten Position gestrichen.
- Die Dienstgeberbeiträge für Beamte, die im Rahmen der Selbstträgerschaft Familienbeihilfen erhalten, werden um den aktuellen FLAF‑Beitrag erhöht.
- Pauschal wird für die Pensionsvorsorge ein Satz von 17 % des Gehalts, Zulagen und Nebengebühren festgelegt; für Nicht‑Beamte beträgt der Abfertigungssatz 2,5 %.
Dokumente (PDFs)
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