Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2004‑2005)
Verordnung vom 20.10.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 957 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf vier Bundesländer, und bestimmt eine maximale Beschäftigungsdauer von 25 Wochen. Sie tritt am 30. April 2005 außer Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/20/2004XXII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
In Kraft ab 20.10.2004 Außer Kraft ab 30.04.2005
- Ein Gesamt‑Kontingent von 957 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
- Die Aufteilung des Kontingents erfolgt nach Bundesländern: Kärnten (15), Salzburg (210), Tirol (682) und Wien (50).
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2005 enden.
- Staatsangehörige der am 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten erhalten bei Bewilligungen Vorrang.
Dokumente (PDFs)
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