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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Verlag (2004)
Verordnung vom 15.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das dreijährige Ausbildungsprogramm für den Lehrberuf "Buch‑ und Medienwirtschaft – Verlag" fest und definiert die fachlichen Tätigkeiten sowie Schlüsselkompetenzen, die Lernende erwerben müssen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf "Buch‑ und Medienwirtschaft – Verlag" wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Die Ausbildung vermittelt 14 fachliche Tätigkeitsfelder, von der Nutzung von Satz‑ und Bildsystemen bis zur Kalkulation von Verkaufspreisen.
  • Zusätzlich zu den fachlichen Kenntnissen müssen die Lehrlinge Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Selbstvertrauen und Präsentationsfähigkeiten erlernen.
  • Die Verordnung legt fest, welche Inhalte im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr vermittelt werden müssen, sowohl betrieblich als auch schulisch.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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