Änderung der Kraftstoffverordnung – Einführung von Biokraftstoff‑Quoten und EU‑Spezifikationen
Verordnung vom 04.11.2004Zusammenfassung
Die Verordnung 417/2004 aktualisiert die Kraftstoffverordnung, führt EU‑konforme Spezifikationen für Otto‑ und Dieselkraftstoffe ein, definiert Biokraftstoffe, legt Substitutionsquoten von 2,5 % bis 5,75 % fest und regelt Kennzeichnung sowie Berichtspflichten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/4/2004XXII
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2005
- Die Verordnung legt neue technische Spezifikationen für Otto‑ und Dieselkraftstoffe fest, die sich an den EU‑Richtlinien 2003/17/EG orientieren.
- Es werden Definitionen für „Biokraftstoffe“ und „Biomasse“ eingeführt sowie weitere Begriffe wie „andere erneuerbare Kraftstoffe“, „Energieinhalt“ und diverse Biokraftstoff‑Typen (z. B. Bioethanol, Biodiesel).
- Der Substitutionsverpflichtete muss ab dem 1. Oktober 2005 mindestens 2,5 % des Energiegehalts seiner Kraftstoffe aus Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen beziehen; die Quote steigt 2007 auf 4,3 % und 2008 auf 5,75 %.
- Der Substitutionsverpflichtete muss jährlich bis zum 1. Mai des Folgejahres einen Nachweis über die in Verkehr gebrachten Mengen von Biokraftstoffen und fossilen Kraftstoffen erbringen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.