<!--[0-->Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs der A 7‑Anschlussstelle Engerwitzdorf<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs der A 7‑Anschlussstelle Engerwitzdorf
Verordnung vom 15.11.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt den genauen Verlauf der neuen Anschlussstelle Engerwitzdorf an der A 7 Mühlkreis‑Autobahn zwischen den Kilometer‑Marken 24,570 und 25,119. Der Plan liegt beim Bundesministerium, bei der Oberösterreichischen Landesregierung und bei der Gemeinde zur Einsicht.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/15/2004XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 4 Abs. 1 BStG 1971 als gesetzliche Grundlage für die Festlegung des Straßenverlaufs.
  • § 15 BStG 1971 findet auf den festgelegten Straßenabschnitt Anwendung und definiert die Grenzen des Bundesstraßenbaugebiets.
  • Der festgelegte Abschnitt erstreckt sich zwischen km 24,570 und km 25,119 der A 7 Mühlkreis‑Autobahn.
  • Der genaue Verlauf der Rampen ist im Verordnungsplan (Plan Nr. BauA‑NE‑130112, Maßstab 1:1000) dokumentiert und liegt zur öffentlichen Einsicht beim Bundesministerium für Verkehr, bei der Oberösterreichischen Landesregierung und bei der Gemeinde Engerwitzdorf.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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