Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist/innen (2003)
Verordnung vom 19.11.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2003 den Aufteilungsschlüssel fest, nach dem die Beiträge der Pensionist/innen in der Krankenversicherung auf die jeweiligen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/19/2004XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2003 Außer Kraft ab 31.12.2003
- Der Aufteilungsschlüssel bestimmt, wie die Beiträge der Pensionist/innen im Jahr 2003 auf die einzelnen Krankenkassen verteilt werden.
- Die Wiener Gebietskrankenkasse erhält mit 24,44 % den größten Anteil der Beiträge.
- Kleinere Betriebskrankenkassen erhalten nur sehr geringe Anteile, z. B. die Betriebskrankenkasse Austria Tabak 0,21 %.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.