Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass alle Eisenbahnunternehmen, die die österreichische Schieneninfrastruktur nutzen, jährlich Kostenbeiträge an die Schienen‑Control GmbH zahlen müssen, um deren Personal‑ und Sachaufwand zu decken.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/23/2004XXII
Verkehr
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2005
- Die Schienen‑Control GmbH kann von allen Zugangsberechtigten jährliche Kostenbeiträge verlangen, die sich nach dem tatsächlichen Finanzierungsaufwand und maximal 5 ‰ der im Jahr gezahlten Benützungsentgelte bemessen.
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Zugangsberechtigte müssen bis zum 30. April des Folgejahres Auskünfte über die für das abgelaufene Kalenderjahr gezahlten Benützungsentgelte geben und Nachweise (z. B. Rechnungen, Kassen‑ oder Bankbelege) zur Verfügung stellen.
- Die Schienen‑Control GmbH kann von Unternehmen, die über einen Vertrag oder eine Urkunde zur Zuweisung von Zugtrassen verfügen, vierteljährliche Vorauszahlungen fordern; die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Anteil an den jährlichen Benützungsentgelten.
- Bis zum 31. August des Folgejahres erstellt die Schienen‑Control GmbH eine Jahresendabrechnung, verrechnet Vorauszahlungen und zahlt etwaige Guthaben aus oder stellt Nachforderungen.
Dokumente (PDFs)
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