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Verordnung zur Anpassung der Lohnzuschläge für Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsregelungen (2004/2005)
Verordnung vom 26.11.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 447/2004 legt für das Jahr 2005 einen Lohnzuschlag von 1,15 fach des um 20 % erhöhten Kollektivlohns fest und tritt am 27. Dezember 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/26/2004XXII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Der Lohnzuschlag wird für das Jahr 2005 auf das 1,15‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns festgelegt.
  • Durch die Novellierungsanordnung 2 wird ein neuer Absatz 6 an § 4 Abs. 5 angefügt, der das Inkrafttreten der geänderten § 3 auf den 27. Dezember 2004 festlegt.
  • Für Kalenderwochen, die vor dem 27. Dezember 2004 liegen, bleibt die bisherige Regelung von § 3 unverändert gültig.
  • Der neue Zuschlag gilt nur für das Kalenderjahr 2005 und ist damit befristet.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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