Änderung der Lehrberufsliste – Einführung neuer Ausbildungsberufe und Anrechnungsregelungen
Verordnung vom 01.12.2004Zusammenfassung
Die Verordnung 450/2004 erweitert die Lehrberufsliste um fünf neue Ausbildungsberufe, regelt die Anrechnung bereits geleisteter Lehrzeit aus verwandten Berufen und hebt einige alte Lehrberufe auf.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/1/2004XXII
Bildung
Schwerpunkte
- Fünf neue Lehrberufe werden eingeführt: Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in, Drucktechnik, Friseur/Perückenmacher (Stylist), Verfahrenstechnik für Getreidewirtschaft sowie die jeweiligen Lehrzeiten.
- Für die Berufe Bankkaufmann, Buchhaltung, Hotel‑ und Gastgewerbeassistent, Immobilienkaufmann, Mobilitätsservice, Personaldienstleistung, Rechtskanzleiassistent, Reisebüroassistent, Versicherungskaufmann und Verwaltungsassistent wird die im ersten Lehrjahr absolvierte Lehrzeit vollständig auf den neuen Beruf Archiv‑/Bibliotheks‑ und Informationsassistent angerechnet.
- Für die Berufe Bürokaufmann, Einkäufer, Großhandelskaufmann, Industriekaufmann, Lagerlogistik, Speditionskaufmann und Speditionslogistik wird die bereits absolvierte Lehrzeit für die ersten beiden Lehrjahre vollständig auf den neuen Beruf angerechnet.
- Für die drei Berufszweige Buch‑ und Medienwirtschaft (Musikalienhandel, Pressegroßhandel, Verlag) wird die bereits geleistete Lehrzeit für die ersten drei Lehrjahre vollständig auf den neuen Beruf angerechnet.
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