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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in
Verordnung vom 01.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige duale Ausbildung für den Lehrberuf Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in fest und definiert deren Berufsbilder, Kernaufgaben und Schlüsselqualifikationen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/1/2004XXII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Das Berufsprofil definiert zehn Kernaufgaben, etwa Medien beschaffen, Daten erfassen, recherchieren, Bestände archivieren und Entleihvorgänge abwickeln.
  • Die Ausbildung vermittelt neben fachlichen Kenntnissen Schlüsselqualifikationen wie Sozial‑, Selbst‑ und Methodenkompetenz.
  • Die Ausbildung erfolgt im dualen System, also im Betrieb und in der Berufsschule, mit detaillierten Lerninhalten zu Verwaltung, EDV, Beschaffung und Rechnungswesen.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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