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Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung (2004)
Verordnung vom 22.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ändert die Austro‑Control‑Gebührenverordnung: neue und angepasste Tarifposten für Piloten‑Lizenzen, Lärm‑Prüfungen und Ausbildung werden eingeführt, einige alte Posten werden gestrichen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/22/2004XXII
Luftverkehr

Schwerpunkte

  • Einführung neuer und Anpassung bestehender Tarifposten, die verschiedene Luftfahrt‑Dienstleistungen (z. B. Piloten‑Lizenzen, Lärm‑Prüfungen) mit festgelegten Gebühren belegen.
  • Streichung der Tarifpost 1 und 14 sowie Umbenennung von Unterpunkten in den Posten 4, 9, 16, 28‑30, um die Struktur zu vereinfachen.
  • Einfügung einer neuen Tarifpost 5a für die Sammelanerkennung ausländischer Zivilluftfahrerscheine mit gestaffelten Gebühren (400 €, 800 €, 1 200 €).
  • Ergänzung von Gebühren für Ausbildungspersonal nach JAR‑66/Part‑66 in Tarifpost 8 (z. B. 1 090 € für Erstausstellung, 363 € für Verlängerung).
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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