Zusammenfassung
Die Schleppliftverordnung 2004 legt fest, welche Anlagen als Schlepplifte gelten und regelt deren Bau‑, Genehmigungs‑ und Betriebsanforderungen, einschließlich Sicherheits‑ und Personalvorschriften.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/3/2004XXII
Umwelt
Bauwesen
Tourismus
Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 03.12.2004
- Die Verordnung definiert, welche Anlagen als Schlepplifte gelten und legt ihren Anwendungsbereich fest.
- Der Landeshauptmann ist die zentrale Aufsichtsbehörde; er kann die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde mit Aufgaben betrauen.
- Für die Baugenehmigung muss ein umfangreiches Dossier eingereicht werden, das u. a. Baupläne, Kostenkalkulation und Umweltverträglichkeitsnachweise enthält.
- Die Betriebsbewilligung erfordert technische Unterlagen, Nachweise über Haftpflichtversicherung und Dokumente zur Betriebssicherheit.
Dokumente (PDFs)
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