Zusammenfassung
Die 465. Verordnung vom 9. Dezember 2004 ändert die Gebarungsstatistik‑Verordnung: Sie fügt zwei EU‑Ziffern hinzu, stellt Formulare online bereit, erlaubt die Weitergabe von Daten an die Oesterreichische Nationalbank und legt Pauschalvergütungen für Mehraufwand fest.Bundesministerium für Finanzen12/9/2004XXII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Ziffer 5 und 6 werden ergänzt und verweisen auf EU‑Verordnungen, die die vierteljährliche Finanzberichterstattung und den öffentlichen Schuldenstand regeln.
- Formulare und Datenformate werden künftig elektronisch über die Homepage der Statistik Austria (www.statistik.at) bereitgestellt.
- Ein neuer § 4a erlaubt die Weiterleitung nicht anonymisierter Daten an die Oesterreichische Nationalbank, wenn dies nach dem Devisengesetz 2004 oder ECB‑Leitlinien erforderlich ist.
- Für die Jahre 2002‑2007 wird ein Mehraufwand von bis zu 276 427 € jährlich als Pauschalvergütung für die Statistikbehörde festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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