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Änderung der Gebarungsstatistik‑Verordnung 2004
Verordnung vom 09.12.2004

Zusammenfassung

Die 465. Verordnung vom 9. Dezember 2004 ändert die Gebarungsstatistik‑Verordnung: Sie fügt zwei EU‑Ziffern hinzu, stellt Formulare online bereit, erlaubt die Weitergabe von Daten an die Oesterreichische Nationalbank und legt Pauschalvergütungen für Mehraufwand fest.
Bundesministerium für Finanzen12/9/2004XXII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Ziffer 5 und 6 werden ergänzt und verweisen auf EU‑Verordnungen, die die vierteljährliche Finanzberichterstattung und den öffentlichen Schuldenstand regeln.
  • Formulare und Datenformate werden künftig elektronisch über die Homepage der Statistik Austria (www.statistik.at) bereitgestellt.
  • Ein neuer § 4a erlaubt die Weiterleitung nicht anonymisierter Daten an die Oesterreichische Nationalbank, wenn dies nach dem Devisengesetz 2004 oder ECB‑Leitlinien erforderlich ist.
  • Für die Jahre 2002‑2007 wird ein Mehraufwand von bis zu 276 427 € jährlich als Pauschalvergütung für die Statistikbehörde festgelegt.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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