Zusammenfassung
Die PKW‑Angemessenheitsverordnung begrenzt steuerlich absetzbare Kosten für neue PKW auf 34 000 Euro im Jahr 2004 und 40 000 Euro ab 2005; gebrauchte, Leasing‑ und Mietfahrzeuge unterliegen entsprechenden Kürzungsregeln.Bundesministerium für Finanzen12/9/2004XXII
Steuerwesen
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2004
- Für neue PKW gilt ein Höchstbetrag von 34 000 Euro im Jahr 2004 und ab 2005 von 40 000 Euro; höhere Kosten dürfen nur anteilig abgezogen werden.
- Bei gebrauchten Fahrzeugen wird die steuerliche Kürzung nach dem ursprünglichen Neupreis und dem Alter des Fahrzeugs berechnet – bis zu fünf Jahre nach Erstzulassung gilt die Grenze aus § 1, danach wird der tatsächliche Kaufpreis zugrunde gelegt.
- Leasing‑ und Mietfahrzeuge werden nur dann voll abzugsfähig, wenn die dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Anschaffungskosten den Betrag aus § 1 nicht überschreiten; bei Kurzzeitmieten (max. 21 Tage) gilt die Regelung nicht.
- Die Verordnung ist erstmals für die Steuerveranlagung des Kalenderjahres 2004 anzuwenden.
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