Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Medikamente nur nach vorheriger Bewilligung und mit einer ausführlichen Dokumentation verschrieben werden dürfen, um Kosten zu kontrollieren.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/10/2004XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ziel der Verordnung ist die nachhaltige und kostenbewusste Versorgung von Patient*innen mit Arzneimitteln, wobei die Auswahl vorrangig aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex erfolgen soll.
- Für Medikamente aus dem gelben und roten Bereich muss die Ärztin bzw. der Arzt eine detaillierte Dokumentation erstellen, die den therapeutischen Grund für die Verschreibung belegt.
- Die Verschreibung dieser Medikamente ist nur nach vorheriger Bewilligung des chef‑ und kontrollärztlichen Dienstes zulässig.
- Bewilligungsanfragen werden elektronisch über die e‑card gestellt und sollen im Regelfall innerhalb von 30 Minuten beantwortet werden.
Dokumente (PDFs)
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