Zusammenfassung
Die Verordnung legt umfassende Standesregeln für Bestatter fest, definiert zulässige Tätigkeiten, verbietet unlauteres Verhalten und verlangt Verschwiegenheit, Weiterbildung sowie geeignete Betriebsausstattung.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/10/2004XXII
Berufsverband
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Tätigkeiten Bestatter ausüben dürfen – von der Durchführung gesetzlicher Bestattungen bis zu Totenaufbahrungen und der Organisation von Trauerfeiern.
- Es werden zahlreiche Verhaltensweisen als standeswidrig festgelegt, etwa falsche Angebote, fehlende Kostenvoranschläge, unzulässige Werbung oder das Anbieten von Leistungen ohne Auftrag.
- Auch das Verhalten gegenüber anderen Bestattern wird geregelt; zum Beispiel dürfen Bestatter nicht mit unberechtigten Unternehmen zusammenarbeiten oder Aufträge annehmen, wenn sie wissen, dass ein anderer Bestatter bereits beauftragt ist.
- Bestatter sind zur Verschwiegenheit über alle im Beruf erlangten Informationen, wie Todesursachen oder Familienverhältnisse, verpflichtet und müssen diese Pflicht auch an ihre Angestellten weitergeben.
Dokumente (PDFs)
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