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Standesregeln für Bestatter (2004)
Verordnung vom 10.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt umfassende Standesregeln für Bestatter fest, definiert zulässige Tätigkeiten, verbietet unlauteres Verhalten und verlangt Verschwiegenheit, Weiterbildung sowie geeignete Betriebsausstattung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/10/2004XXII
Berufsverband

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Tätigkeiten Bestatter ausüben dürfen – von der Durchführung gesetzlicher Bestattungen bis zu Totenaufbahrungen und der Organisation von Trauerfeiern.
  • Es werden zahlreiche Verhaltensweisen als standeswidrig festgelegt, etwa falsche Angebote, fehlende Kostenvoranschläge, unzulässige Werbung oder das Anbieten von Leistungen ohne Auftrag.
  • Auch das Verhalten gegenüber anderen Bestattern wird geregelt; zum Beispiel dürfen Bestatter nicht mit unberechtigten Unternehmen zusammenarbeiten oder Aufträge annehmen, wenn sie wissen, dass ein anderer Bestatter bereits beauftragt ist.
  • Bestatter sind zur Verschwiegenheit über alle im Beruf erlangten Informationen, wie Todesursachen oder Familienverhältnisse, verpflichtet und müssen diese Pflicht auch an ihre Angestellten weitergeben.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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