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Novellierung der Störfallinformationsverordnung 2004
Verordnung vom 20.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ergänzt und präzisiert die Störfallinformationsverordnung, indem sie Begriffe vereinheitlicht, neue Informationspflichten einführt und die EU‑Richtlinie 96/82/EG umsetzt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/20/2004XXII
Umwelt
Industrie
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 20.12.2004
  • Das Wort „gefahrengeneigt“ wird in allen betroffenen Absätzen durch das eindeutigere „informationspflichtig“ ersetzt.
  • In § 1 Abs. 1 wird ein Verweis auf § 14 Abs. 1a UIG (BGBl. I Nr. 76/2003) eingefügt.
  • Es wird eine neue Definition für „Informationspflichtige Anlagen“ eingeführt, die u. a. Betriebe aus den Bereichen Bergbau, Eisenbahn, Gas, Luftfahrt und weitere einschließt.
  • Betreiber, deren Anlagen erstmals unter die StIV fallen, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung eine Störfallinformation an die Öffentlichkeit geben und diese alle fünf Jahre wiederholen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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