Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 ergänzt und präzisiert die Störfallinformationsverordnung, indem sie Begriffe vereinheitlicht, neue Informationspflichten einführt und die EU‑Richtlinie 96/82/EG umsetzt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/20/2004XXII
Umwelt
Industrie
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 20.12.2004
- Das Wort „gefahrengeneigt“ wird in allen betroffenen Absätzen durch das eindeutigere „informationspflichtig“ ersetzt.
- In § 1 Abs. 1 wird ein Verweis auf § 14 Abs. 1a UIG (BGBl. I Nr. 76/2003) eingefügt.
- Es wird eine neue Definition für „Informationspflichtige Anlagen“ eingeführt, die u. a. Betriebe aus den Bereichen Bergbau, Eisenbahn, Gas, Luftfahrt und weitere einschließt.
- Betreiber, deren Anlagen erstmals unter die StIV fallen, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung eine Störfallinformation an die Öffentlichkeit geben und diese alle fünf Jahre wiederholen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.